Was für Ihren Betrieb auf dem Spiel steht
Bei Strom und Gas bleibt ein Lieferantenproblem selten eine reine Aufgabe des Einkaufs. Wenn kurzfristig neu beschafft werden muss, können Mehrkosten, zusätzlicher Finanzierungsbedarf und knappe Entscheidungsfristen zusammenkommen. Bei einem gasabhängigen Betrieb kommen Prozesswärme, Dampf oder Trocknung hinzu: Der Verbrauch lässt sich häufig nur senken, wenn auch die Produktion sinkt. Die frühere Energiepreiskrise zeigt, wie ernst solche Belastungen werden können.
Ungeplante Mehrkosten
Muss die Restmenge teurer beschafft werden, kann der gesamte ursprüngliche Preisvorteil verloren gehen.
Gebundenes Kapital
Höhere Rechnungen oder verlangte Sicherheiten binden Geld, das dann für den laufenden Betrieb und Investitionen fehlt.
Gefährdete Margen
Lassen sich Mehrkosten nicht weitergeben, sinkt die Marge. Im Extremfall lohnt sich die Produktion nicht mehr.
Deshalb sollte der Angebotsvergleich nicht beim Centpreis enden. Prüfen Sie, was Ihr Unternehmen bei einer kurzfristigen Neuversorgung finanziell tragen könnte und welche Fragen zum Lieferanten vor Vertragsabschluss offen sind.

Was Unternehmen 2021 und 2022 tatsächlich erlebt haben
Die Risiken sind keine rein theoretische Betrachtung. Damals trafen kurzfristige Lieferstopps auf einen Markt, in dem Energie erheblich teurer geworden war. Zugleich gerieten viele Betriebe durch steigende Kosten und eine angespannte Finanzierung unter Druck.
Der Vertrag lief. Die Belieferung endete.
Ende 2021 stellten Anbieter ihre Belieferung kurzfristig ein; besonders im Dezember verschärfte sich das Problem. Die Monopolkommission dokumentierte den Zusammenhang mit stark gestiegenen Großhandelspreisen und längerfristig vereinbarten Kundenpreisen. Betroffene Kunden benötigten kurzfristig eine andere Versorgung. Monopolkommission, Policy Brief 9, Februar 2022, S. 6–7.
Der historische Befund belegt die Marktreaktion. Welche Auffangversorgung für einen Unternehmensstandort greift, hängt unter anderem von seiner Netzebene ab.
Aus höheren Kosten wurde finanzieller Druck.
- Befragte Unternehmen mit problematischer Finanzierungssituation
- 35 % → 41 %
- Frühsommer → Herbst 2022
- Befragte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen
- 17 %
- Herbst 2022
Auch die Lieferantenseite war betroffen: Unter den befragten Energieversorgern stieg der Anteil mit Liquiditätsengpässen im selben Vergleich von 8 auf 23 Prozent. DIHK-Konjunkturumfrage Herbst 2022, S. 10–12.
Selbstauskünfte zur Finanzierung; keine Insolvenzquoten. Die damalige Belastung hatte mehrere Ursachen, darunter Energie-, Material- und Finanzierungskosten. Die Zahlen messen nicht die Folgen von Lieferantenausfällen allein.
Was 13,86 Cent Unterschied bedeuten können
Der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Börsenstrompreisen 2021 und 2022 beträgt 138,60 Euro je Megawattstunde, also 13,86 Cent je Kilowattstunde. Bei einer Million Kilowattstunden mit gleichmäßigem Verbrauch über die Stunden des jeweiligen Jahres entspräche das rechnerisch 138.600 Euro mehr für die Energie am Großhandelsmarkt. Grundlage: SMARD-Jahresvergleich 2022.
Umrechnung realer Marktmittelwerte, keine dokumentierte Firmenrechnung. Individuelle Lastverläufe, Vertragsabsicherung, Netzentgelte und weitere Preisbestandteile sind hier nicht abgebildet. Ein abgesicherter Betrieb musste diesen Anstieg nicht automatisch in gleicher Höhe tragen.
Vertragliche Ansprüche bleiben wichtig. Sie ersetzen aber weder die benötigte Energie noch das Geld, das ein Betrieb für eine teurere Neuversorgung aufbringen muss.
Ein dokumentierter Extremfall: über einen Euro für Strom
Für Unternehmen liegt die Lehre im Ablauf: Wer kurzfristig neu beschaffen muss, vergleicht möglicherweise unter völlig anderen Bedingungen als beim ursprünglichen Abschluss. Welche Anschlussversorgung greift, hängt vom konkreten Kunden und Netzanschluss ab.
Gas: von niedrigen Corona-Preisen zur Energiekrise
Ein sauberer Vergleich bleibt beim selben Marktprodukt. Die belgische Regulierungsbehörde CREG dokumentiert für den niederländischen TTF die Spannweite monatlicher Terminpreiswerte: 2020 rund 5–14, 2021 rund 16–93 und 2022 rund 81–236 €/MWh. Damit lagen die Monatswerte 2022 in einer anderen Größenordnung als im Corona-Jahr.
Die farbigen Strecken zeigen die niedrigsten bis höchsten Monatswerte je Jahr, keine Jahresmittel und keine Tageshöchstpreise. Gerundete Werte der Quelle; gemeinsame Skala ab null.
Markt, Produkt und Umrechnung nachvollziehen
TTF101: arithmetischer Monatsdurchschnitt der täglichen Settlement-Notierungen des „Dutch TTF Gas Base Load Futures“ an den ICE-Endex-Handelstagen im Monat vor dem Liefermonat. Das ist eine Terminmarkt-Referenz für den Folgemonat, kein Day-Ahead-Spotpreis und kein deutscher Endkundentarif. 1 €/MWh entspricht 0,1 ct/kWh.
CREG, Studie F2659 vom 05.10.2023, S. 9, Fußnoten 5 und 6. Die Studie behandelt belgische Industriekunden; hier werden ausschließlich ihre veröffentlichten TTF-Großhandelsnotierungen verwendet.
Was davon im Betrieb ankam, hing von Beschaffungszeitpunkt und Vertrag ab. Wer längerfristig fixiert hatte, konnte zeitweise geschützt sein. Wer große Mengen kurzfristig neu eindecken musste, war dem veränderten Preisniveau unmittelbar ausgesetzt. Die nachfolgenden Gastarife sind gesonderte Endkundenbeispiele und gehören nicht in diese Börsenvergleichsgrafik.
Warum Gas für manche Betriebe das größere Risiko war
Strom hält Maschinen, Kühlung und Steuerungen am Laufen. Gas liefert in vielen Betrieben die Wärme für den eigentlichen Produktionsprozess: zum Erhitzen, Trocknen oder Erzeugen von Dampf. Hinzu kommen Heizung und teilweise der Einsatz als chemischer Rohstoff. Destatis beschreibt Prozesswärme als wichtigsten industriellen Verwendungszweck von Erdgas. Einordnung des Statistischen Bundesamts.
Die Menge lässt sich nicht beliebig reduzieren
Ein gasbetriebener Ofen oder Dampfkessel wird nicht durch einen Tarifwechsel elektrisch. Eine Umstellung kann andere Anlagen, genügend Netzanschlussleistung, Genehmigungen und Vorlauf erfordern. Wo diese Voraussetzungen fehlten, blieb Gas kurzfristig unverzichtbar.
Der Preis trifft die Wertschöpfung
Hoher Gasbedarf je Produkt und fest vereinbarte Verkaufspreise können die Marge besonders stark unter Druck setzen. Weniger Gas einzusetzen kann dann zugleich weniger Ausstoß, verspätete Lieferungen oder Stillstand bedeuten.
Für solche Betriebe konnte das Gasrisiko das Strompreisrisiko deutlich überwiegen. Das ist eine betriebliche Einordnung, kein allgemeiner Vergleich der Energieträger: Entscheidend sind Verbrauch, Vertrag, Kostenanteil und Umstellbarkeit. Auch stromintensive Prozesse können existenziell betroffen sein.
315,90 €/MWh am Großhandelsmarkt
Die Bundesnetzagentur nennt diesen Höchststand für Ende August 2022. Das entspricht 31,59 ct/kWh allein auf Großhandelsebene. Zum Jahreswechsel lag der Wert wieder bei 63,80 €/MWh. Der Verlauf zeigt die Spannweite – keinen ganzjährig gezahlten Firmenpreis. Bundesnetzagentur: Gasversorgung 2022.
Gas blieb verfügbar. Produktion wurde trotzdem gedrosselt.
BASF berichtete am 27. Juli 2022 über die Reduzierung besonders gasintensiver Produktion, etwa in Ammoniakanlagen, bei wirtschaftlich nicht tragfähigen Margen. Zugleich waren die europäischen Standorte nach Unternehmensangaben bedarfsgerecht mit Gas versorgt. Das belegt eine wirtschaftliche Produktionsentscheidung, keinen Lieferantenausfall und keine Ersatzversorgung bei BASF. BASF, Halbjahres-Pressekonferenz 2022, S. 3–6.
Die praktische Folge: Bewerten Sie Gewerbegas und den betrieblichen Wärmebedarf gesondert. Ein abgesicherter Strompreis allein schützt keinen gasabhängigen Produktionsprozess.
Wie Betriebe plötzlich teures Gas beziehen mussten
Bereits Ende 2021, also vor den Preisspitzen des Sommers 2022, endeten einzelne Belieferungen kurzfristig. Der Netzanschluss blieb bestehen, ebenso der Bedarf an Heizung oder Prozesswärme. War der weitere Bezug keiner Lieferung mehr zugeordnet, konnte bei einem Anschluss im Niederdrucknetz die gesetzliche Ersatzversorgung greifen. Eine wirksame Kündigung des alten Vertrags war dafür nicht mit einer bereits organisierten Neuversorgung gleichzusetzen.
- Belieferung fällt weg
Der bisherige Anbieter liefert nicht weiter. Eine neue Lieferzuordnung fehlt.
- Grundversorger übernimmt
Im Anwendungsbereich der Ersatzversorgung wird der weiterlaufende Bezug aufgefangen.
- Mengen müssen bereitstehen
Fehlt dem einspringenden Versorger die Absicherung für diese zusätzlichen Kunden, muss er kurzfristig nachkaufen.
- Der Betrieb verbraucht weiter
Notwendige Wärme und laufende Aufträge lassen wenig Zeit für eine Umstellung.
- Liquidität und Marge geraten unter Druck
Ein höherer Preis trifft auf eine kurzfristig kaum verringerbare Menge. Das kann den ursprünglichen Tarifvorteil weit übersteigen.
Den Beschaffungsdruck dokumentierten die Stadtwerke Augsburg im Dezember 2021: Für kurzfristig hinzukommende Strom- und Gaskunden mussten zusätzliche Mengen teuer eingekauft werden. Sie führten damals einen getrennten Grundversorgungstarif für Neukunden ein. Das ist ein Beleg damaliger Versorgerpraxis, keine Aussage, dass diese damalige Tariftrennung heute zulässig wäre. Stadtwerke Augsburg, Meldungen vom 22.12.2021 und 27.01.2022.
Gas-Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Beispiel für 300.001 bis 1.000.000 kWh Jahresverbrauch im Niederdrucknetz:
- Arbeitspreis netto
- 30,365 ct/kWh
- brutto: 32,49 ct/kWh
- Grundpreis netto
- 326,76 €/Jahr
- brutto: 349,63 €/Jahr
Brutto mit damals 7 % Umsatzsteuer. Historisches Tarifbeispiel der Energieversorgung Sylt, kein bundesweiter Durchschnitt und kein aktuelles Angebot. Arbeitspreis und Grundpreis sind unterschiedliche Bestandteile. Originalveröffentlichung mit Kundengruppe und Preisbestandteilen.
Bei angenommenen 100.000 kWh Gasverbrauch innerhalb eines Monats ergäbe dieser Arbeitspreis 30.365 Euro netto verbrauchsabhängige Kosten, zuzüglich des für die Dauer berechneten Grundpreises. Das ist eine Mengenrechnung mit einem veröffentlichten Tarif, keine dokumentierte Kundenrechnung. Sie zeigt, weshalb bereits Preise deutlich unter einem Euro je kWh einen Betrieb erheblich belasten konnten.
Sie kann den Energiebezug auffangen. Sie garantiert aber weder den alten Preis noch eine rentable Produktion. Eine physische Gasmangellage ist davon getrennt zu betrachten.
Das Risiko ist nicht aus der Welt
Wir bewegen uns weiterhin in einem Marktumfeld, in dem diese Kettenreaktion erneut entstehen kann. Neue Preissprünge treffen auf bestehende Lieferzusagen. Wo die Beschaffung und die finanziellen Reserven nicht dazu passen, kann daraus erneut wirtschaftlicher Druck entstehen.
Unsere Einordnung: Die aktuellen Signale sind ein Anlass, die Belastbarkeit eines Lieferangebots zu hinterfragen. Dass Gas physisch verfügbar ist, beantwortet noch nicht die Frage, ob ein einzelner Anbieter seine Verträge wirtschaftlich erfüllen kann.
Wie aus einem Preissprung ein Lieferantenrisiko wird
Kritisch wird es beispielsweise, wenn ein Versorger seinen Kunden einen festen Preis zusagt, einen erheblichen Teil des zugesagten Stroms oder Gases aber erst später einkaufen will. Steigt der Einkaufspreis stark, können diese offenen Mengen die Kalkulation belasten.
- Fest zugesagt
Der Kunde erhält einen längerfristigen Preis. Der Lieferant bindet damit seine Einnahmen.
- Noch offen
Ein Teil der zugesagten Menge ist noch nicht zu passenden Konditionen abgesichert.
- Teurer eingekauft
Der Markt steigt. Die offene Menge muss nun zu höheren Preisen beschafft werden.
- Finanziell belastet
Die Marge schrumpft oder wird negativ. Zugleich kann der Bedarf an verfügbaren Geldmitteln steigen.
- Neuversorgung nötig
Reichen die Mittel nicht mehr und endet die Belieferung, benötigt der Kunde kurzfristig einen anderen Lieferanten.
Eine rollierende Beschaffung ist dabei nicht grundsätzlich problematisch. Sie verteilt Einkaufszeitpunkte und kann Teil einer durchdachten Strategie sein. Entscheidend ist, ob offene Mengen, Preiszusagen und finanzielle Reserven zusammenpassen. Auch die Bezeichnung „Discounter“ beweist für sich genommen keine riskante Beschaffung. Bei Gas kann zudem ein vorgelagerter Lieferausfall teure Ersatzbeschaffung auslösen, selbst wenn Mengen zuvor vertraglich gesichert waren. Absicherung schützt deshalb nicht vor jedem Risiko in der Lieferkette.
Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann im Energiehandel durch Sicherheiten entstehen, also Geld oder andere Werte, die Handelspartner verlangen. Bei Termingeschäften hängt die Wirkung von der Position ab: Steigende Kurse belasten typischerweise die Verkäuferseite bei täglichen Ausgleichszahlungen; die Käuferseite kann daraus Zuflüsse erhalten. Höhere Anforderungen an Anfangssicherheiten können ebenfalls Mittel binden. Die EZB erläutert diese Liquiditätsrisiken im Energiehandel.
Dazu passend: Zahlungswirkungen bei steigenden und fallenden Preisen nachvollziehen ↗.
Wie sich feste Preise, Tranchen und marktnahe Beschaffung aus Kundensicht unterscheiden, zeigt unser Beitrag Beschaffungsmodelle verstehen.
Warum sich der Druck bei Strom und Gas überträgt
Endet eine Belieferung, verschwindet der Energiebedarf des Unternehmens nicht. Für die Anschlussversorgung braucht das Unternehmen einen anderen Versorger, der diesen Bedarf übernimmt und passende Mengen bereitstellt. Hat er dafür nicht bereits vorgesorgt, kauft er unter Zeitdruck zu den dann verfügbaren Konditionen ein.
So können höhere Kosten in die Anschlussversorgung gelangen. Der Monitoringbericht 2022 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt beschreibt, wie Grundversorger ausgefallene Lieferungen übernahmen und dafür kurzfristig zusätzliche Energie beschaffen mussten. Quelle: Monitoringbericht Energie 2022, Abschnitte zur Grund- und Ersatzversorgung.
Ein Lieferantenausfall erzeugt nicht automatisch zusätzlichen physischen Verbrauch. Er verschiebt Beschaffung und finanzielle Belastung auf andere Marktteilnehmer. Wie stark sich das auf Preise auswirkt, hängt auch von Marktangebot, Absicherung und verfügbarer Liquidität ab.
Zum Jahresende können auslaufende Verträge und betriebliche Freigabefristen den Handlungsdruck zusätzlich erhöhen. Ein Lieferstopp ist jedoch kein ausschließliches Dezember-Risiko. Ein verlässliches Fristenmanagement für Energieverträge hilft, Entscheidungen vorzubereiten, bevor Zeit zum Engpass wird. Die Grundlagen der Einkaufszeiträume erläutert Spotmarkt und Terminmarkt.
Was sich bei etablierten Versorgern bewährt hat
Die Übernahme betroffener Kunden durch Grundversorger zeigt, welchen Wert leistungsfähige Versorgungsstrukturen haben. Für Unternehmen zählt deshalb neben dem Angebotspreis auch, ob ein Anbieter schwierige Marktphasen bewältigen und bestehende Kunden verlässlich betreuen kann.
Ein etablierter Versorger mit tragfähiger Beschaffung, ausreichenden finanziellen Mitteln und nachvollziehbarer Vertragstreue kann für diese Entscheidung besonders interessant sein. Größe, Bekanntheit oder kommunale Eigentümerschaft ersetzen allerdings keine Prüfung. „Systemrelevant“ beschreibt eine Bedeutung für das Versorgungssystem; daraus folgt keine allgemeine Insolvenz- oder Preisgarantie für den einzelnen Kundenvertrag.
Die praktische Frage lautet: Was spricht konkret dafür, dass dieser Anbieter seine Zusagen auch bei ungünstigen Marktpreisen erfüllen kann? Öffentlich verfügbare Finanzinformationen, Vertragsbedingungen und belegbares Verhalten in früheren Belastungsphasen sind dafür hilfreicher als ein reines Werbeversprechen.
Welche Versorgung greift – und zu welchem Preis?
Für Strom und Gas sind drei Fragen getrennt zu beantworten: Welchen rechtlichen Status hat der Kunde? Auf welcher Spannungs- oder Druckstufe liegt der Anschluss? Und welche Lieferung beziehungsweise welcher Vertrag ist dem Bezug zugeordnet?
Niederspannung bei Strom · Niederdruck bei Gas
Fehlt die Lieferzuordnung, greift grundsätzlich § 38 EnWG auch für Nicht-Haushaltskunden. Die Ersatzversorgung beginnt ohne neuen Vertragsabschluss. Sie endet mit der Belieferung aus einem anderen Vertrag, spätestens nach drei Monaten. Nicht jede Insolvenz beendet bereits die Belieferung. § 38 EnWG und Erläuterung der Bundesnetzagentur.
Grundversorgung ist kein allgemeiner Gewerbetarif
Die gesetzliche Grundversorgung richtet sich an Haushaltskunden. Dazu können auch berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Eigenverbräuche bis einschließlich 10.000 kWh im Jahr gehören. Größere reine Gewerbeverbräuche fallen nicht allein deshalb unter diesen Anspruch, weil der örtliche Stadtversorger einspringt. Nach einem regulären Vertragsende ist daher rechtzeitig ein Folgevertrag nötig; eine dauerhaft günstige Grundversorgung ist für solche Betriebe keine verlässliche Rückfalllösung. Haushaltskundenbegriff in § 3 EnWG, Grundversorgung nach § 36 EnWG.
Mittelspannung · Mitteldruck · höhere Netzebenen
Die heutige Übergangsversorgung nach § 38a EnWG setzt eine Vereinbarung zwischen Netzbetreiber und Grundversorger voraus. Die Vereinbarung kann auch Anschlüsse in der Umspannung von Nieder- zu Mittelspannung umfassen, soweit § 38 nicht greift. Sie ist nicht überall automatisch vorhanden. Sie dauert höchstens drei Monate; wirtschaftliche Unzumutbarkeit kann sie ausschließen. Auch Vorauszahlungen oder Sicherheiten können verlangt werden. Für Hochspannung oder Hochdruck folgt daraus kein allgemeiner Auffanganspruch.
Eine registrierende Leistungsmessung allein entscheidet nicht über das Recht auf Ersatzversorgung: Maßgeblich ist insbesondere die tatsächliche Anschlussebene. § 38a EnWG und seine Voraussetzungen.
Damals und heute: keine Gleichsetzung der Tarifregeln
2022 wurde die Abgrenzung zwischen Grund- und Ersatzversorgung neu geordnet: Seit dem 29. Juli dürfen Ersatzversorgungspreise höher als Grundversorgungspreise sein. Seit dem 1. November darf in der Grundversorgung nicht mehr nach dem Eintrittsdatum zwischen Bestands- und Neukunden unterschieden werden. Die heutige Regelung darf deshalb nicht unverändert auf Anfang 2022 zurückübertragen werden. Bundesnetzagentur: Inkrafttreten der Änderungen; maßgeblich für heutige Fälle sind die aktuellen §§ 36 und 38 EnWG.
Beschaffung am Spotmarkt ist nicht automatisch Ihr Tarif
Gesetzliche Ersatzversorgung
Es gelten veröffentlichte Allgemeine Preise. Nach § 38 EnWG können sie zum 1. und 15. eines Monats angepasst werden. Daraus folgt keine automatische tägliche Eins-zu-eins-Abrechnung jedes Börsenpreises.
Konkrete Versorgerpraxis
Zusätzlicher kurzfristiger Einkauf kann die Kalkulation verteuern. Welche Kostenpositionen und Preise gelten, zeigt das konkrete Preisblatt. Ein Marktpreis allein ist noch kein vollständiger Lieferpreis.
Vertrag mit Indexpreis
Hier bestimmt eine vereinbarte Formel den Preis, etwa ein Gasmarktindex plus Dienstleistungsentgelt. Index, Zeitraum, Mengengewichtung und weitere Kosten müssen aus dem Angebot hervorgehen.
Ein veröffentlichtes Beispiel ist das ZVB-Preisblatt zur Gas-Ersatzbelieferung in Mitteldruck mit Leistungsmessung, Preisstand ab 01.01.2025: Es nennt „Spotmarkt End of Day-THE“, dazu 1,00 ct/kWh Dienstleistungsentgelt und 50,00 Euro monatlichen Grundpreis, jeweils netto. Netzentgelte, weitere Umlagen, Abgaben, Steuern und Umsatzsteuer kommen hinzu. Das illustriert eine konkrete Preisformel, keine gesetzliche Standardformel und keinen hier geprüften aktuellen Tarif. Originalpreisblatt ZVB.
Bei einer Mitteilung über den Lieferstopp: Bestätigen Sie Lieferende und Anschlusszuordnung mit Lieferant und Netzbetreiber, sichern Sie Zählerstand und Schriftverkehr und fordern Sie das geltende Preisblatt an. Klären Sie für notwendige Gasprozesse parallel, welche Verbrauchsmenge bis zum Start einer neuen Belieferung anfällt. Eine Vertrags- oder Forderungsprüfung ersetzt diese Organisation nicht. Hinweise der Bundesnetzagentur bei Lieferanteninsolvenz.
Wie Sie Absicherung, Liquidität und Lieferantenqualität vor dem Abschluss prüfen, erklärt Teil 2 mit einer konkreten Lieferanten-Checkliste.
Wann der Preisvorteil aufgezehrt ist
Ein Betrieb benötigt im Rechenbeispiel eine Million Kilowattstunden Gas pro Jahr für seine Wärmeversorgung. Er entscheidet sich für ein Angebot, das 1 Cent je Kilowattstunde günstiger ist als ein vergleichbares Angebot. Der geplante Vorteil beträgt 10.000 Euro. Müssen später 300.000 Kilowattstunden zu einem Preis beschafft werden, der 10 Cent über dem ursprünglich vereinbarten Preis liegt, entstehen 30.000 Euro zusätzliche Kosten.
Was bleibt vom günstigeren Preis?
- Geplanter Preisvorteil im Jahr
- 10.000 €
- Zusätzliche Kosten der Neuversorgung
- 30.000 €
Im Beispiel entstehen 20.000 € Mehrkosten gegenüber dem ursprünglich verglichenen Angebot.
Bei 300.000 kWh Restmenge wäre der geplante Vorteil bereits bei einem Mehrpreis von rund 3,33 ct/kWh aufgezehrt.
Rechenweg und Annahmen
Preisvorteil = Jahresverbrauch × Preisabstand ÷ 100. Zusatzkosten = Jahresverbrauch × Restanteil ÷ 100 × Mehrpreis ÷ 100. Jahresvergleich = Zusatzkosten abzüglich geplantem Preisvorteil.
Die Rechnung funktioniert für Strom oder Gas, jeweils separat. Bei Gas zählt die abgerechnete Energiemenge in kWh, nicht das Zählervolumen in m³. Der Restanteil meint die noch benötigte Verbrauchsmenge, nicht den Anteil verbleibender Monate; Heizgas ist häufig stark saisonal.
Das Vergleichsangebot wird als unverändert durchgehend liefernd angenommen. Beide Angebote haben dieselben Mengen und übrigen Kostenbestandteile. Alle Werte sind netto. Nicht berücksichtigt: Schadenersatz, Forderungsausfälle, Zusatzgebühren und Bearbeitungsaufwand. Das Beispiel ist weder eine Preisprognose noch eine Aussage über die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Anbieters.
Die Rechnung macht das Verhältnis sichtbar: Ein kleiner Vorteil über das ganze Jahr kann durch einen größeren Mehrpreis für einen Teil der Menge übertroffen werden. Wie Sie solche Varianten in Ihre Planung aufnehmen, beschreibt Energiebudgets mit Szenarien planen.
Sechs Fragen vor dem Vertragsabschluss
- Was wird tatsächlich garantiert? Prüfen Sie Preisbestandteile, Laufzeit, Mengenregelungen und mögliche Anpassungen.
- Wie nachvollziehbar ist die wirtschaftliche Belastbarkeit? Nutzen Sie verfügbare Unternehmensinformationen. Der vollständige Einblick in das Beschaffungsportfolio eines Versorgers ist von außen meist nicht möglich.
- Wie hat der Anbieter bestehende Kunden behandelt? Achten Sie auf belegbare Erfahrungen bei Belieferung, Kommunikation und Vertragsabwicklung.
- Welche Zahlungen leisten Sie vorab? Hohe Vorauszahlungen können das finanzielle Risiko des Kunden vergrößern. Berücksichtigen Sie Zahlungsweise und Sicherheiten im Vergleich.
- Wer entscheidet bis wann? Klären Sie Zuständigkeit, Angebotsgültigkeit, Vertragsende und den Zeitplan für eine mögliche Neuversorgung.
- Welche Versorgung greift an Ihrem Standort? Halten Sie Spannungsebene bei Strom beziehungsweise Druckstufe bei Gas, Ansprechpartner und örtliche Anschlussregelung fest. Klären Sie bei Gas auch, welche Prozesse weiterlaufen müssen und welche technisch erprobte Alternative verfügbar ist.
Bereiten Sie Angebote auf derselben Grundlage auf. Unsere Checkliste für einen belastbaren Angebotsvergleich hilft, Unterschiede sichtbar zu machen.
Einen Preis vergleichen. Eine Versorgung entscheiden.
Ein gutes Angebot für Strom und Gas passt zum Betrieb und hält auch einer kritischen Betrachtung stand. Wo Gas die Produktion ermöglicht, gehören die erforderlichen Mengen, der finanzielle Spielraum und eine belastbare Anschlussversorgung gemeinsam auf den Tisch. OPTUM unterstützt Sie dabei, Verbrauch, Vertragsbedingungen und Beschaffungsmodell gemeinsam zu betrachten und offene Fragen vor der Entscheidung zu klären.
Wie belastbar ist Ihr nächstes Energieangebot?
Bringen Sie Ihre Strom- und Gasverträge, die Jahresabrechnungen und – soweit vorhanden – neue Angebote mit. Bei Gas hilft zusätzlich ein Überblick über Prozesswärme, Heizung und unverzichtbare Betriebsabläufe. Wir besprechen mit Ihnen Preisumfang, Lieferzeitraum und die Punkte, die vor dem Abschluss geklärt sein sollten.
Energieangebot mit OPTUM besprechen ↗Für Unternehmen: Strom und Gas. Im Formular können Sie Ihren Bedarf und Vertragsstand angeben.




