Stromvergleich Gewerbe

Einen günstigen Tarif finden

Für ein Gewerbe ist Strom unerlässlich, doch kommt es auch darauf an, Kosten zu sparen und einen günstigen Tarif zu finden.

Der Stromvergleich Gewerbe informiert über die verschiedenen Tarife und hilft bei der Auswahl.

Wer ein Gewerbe betreibt, benötigt Strom. Es kommt nicht nur auf die Stromversorgung, sondern auch auf einen günstigen Tarif an, um Kosten zu sparen. Aufgrund der Corona-Pandemie, in der viele Menschen ihren Job verloren haben, stieg die Zahl der Gewerbeanmeldungen.

Viele Arbeitslose haben aus der Not eine Tugend gemacht und eine eigene Firma gegründet. Gerade für diese Unternehmer, die oftmals Kleinunternehmer sind, kommt es darauf an, Kosten zu sparen.

Ein Tarif, der für Privatpersonen angeboten wird, eignet sich oft nicht. Handwerker verbrauchen deutlich mehr Strom, denn sie benötigen ihn nicht nur für die Beleuchtung, sondern auch für Maschinen und Bürotechnik.

Zahlreiche Stromanbieter haben günstige Tarife für Strom Gewerbe im Programm. Aufgrund der Vielzahl der Stromversorger ist es nicht so einfach, einen geeigneten Tarif zu finden. Der Stromvergleich Gewerbe hilft bei der Auswahl.

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Wie Sie Strompreis Gewerbe – wichtiges Auswahlkriterium für Gewerbekunden

Viele Gewerbetreibende, gerade die kleineren Handwerksbetriebe, haben es schwer, sich am Markt zu behaupten und kostendeckend zu arbeiten.

Die Ausrüstung des Unternehmens, Maschinen und Einrichtung, aber auch Material und Betriebskosten müssen finanziert werden.

Säumige Kunden, die sich mit der Zahlung Zeit lassen und in Verzug geraten, können Gewerbetreibende an den Rand ihrer Existenz und schlimmstenfalls sogar in die Insolvenz bringen.

Der Stromverbrauch kann mitunter ziemlich hoch sein. Für Gewerbekunden ist ein günstiger Stromtarif umso wichtiger.

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Mit dem richtigen Stromtarif sparen auch Sie in Ihrem Unternehmen Geld

Günstige Strompreise können sich auch positiv auf die Preise für die Produkte und Dienstleistungen sowie auf die Unternehmensfinanzierung auswirken. Der Wechsel zu einem günstigen Stromtarif zahlt sich für Gewerbekunden aus und kann zu einer jährlichen Einsparung bis zu 1.000 Euro führen.

Wer als Gewerbetreibender umweltfreundlich und nachhaltig handeln möchte, entscheidet sich für einen Ökostrom-Tarif. Längst sind die Zeiten vorbei, in denen die Anbieter von Ökostrom noch in der Minderheit und Ökostrom-Tarife teurer als andere Tarife waren. Der Stromvergleich Gewerbestrom hilft bei der Wahl eines günstigen Ökostrom-Tarifs.

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Was unterscheidet Gewerbestrom von Privatstrom?

Gewerbebetriebe bekommen keinen anderen Strom als Privatpersonen. Der Strom, der aus der Steckdose kommt, unterscheidet sich nicht. Der Strom Gewerbe ist jedoch durch andere Tarife gekennzeichnet als der Privatstrom, denn der Stromverbrauch in Gewerbebetrieben ist deutlich höher als in Privathaushalten.

Die Menge des abgenommenen Stroms ist ein wichtiges Unterscheidungskriterium zwischen Privatstrom und Strom Gewerbe. Privatstrom wird in der Regel in Mengen von jährlich bis zu 5.000 Kilowattstunden abgenommen. Deutlich höher sind die Abnahmemengen beim Gewerbestrom.

Wie viel Strom Gewerbetreibende pro Jahr benötigen, hängt von der Größe des Betriebs und von der Tätigkeit ab. Große Gewerbebetriebe können für eine Produktionsstätte im Jahr durchaus 10 Millionen Kilowattstunden Strom verbrauchen. Umso wichtiger ist ein günstiger Stromtarif.

Eine Besonderheit bei Anbietern von Gewerbestrom ist häufig eine Mindestabnahmemenge, beispielsweise von 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Wird die Mindestabnahmemenge über- oder unterschritten, gelten spezielle Regelungen.

Der Zeitpunkt, zu dem der Strom benötigt wird, unterscheidet sich bei Privathaushalten und Gewerbebetrieben mitunter ebenfalls. Unternehmen mit Schichtbetrieb verbrauchen in der Nacht ähnlich viel Strom wie am Tage.

In Privathaushalten wird der meiste Strom am Tage verbraucht. Die Stromversorger bieten daher für Gewerbekunden Sondertarife an.
Deutliche Unterschiede zwischen Privat- und Gewerbestrom bestehen auch bei den Steuern und den Abrechnungsmodalitäten. Gewerbekunden müssen deutlich weniger Steuern zahlen als Privatkunden.

Unterschiede bestehen nicht nur zwischen Privat- und Gewerbestrom, sondern auch zwischen Gewerbestrom und Industriestrom. Große Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, beziehen keinen Gewerbestrom, sondern Industriestrom zu gesonderten Bedingungen.

Wer kann Gewerbestrom nutzen?

Bevor ein Unternehmer den Stromvergleich Gewerbe nutzt, um einen günstigen Tarif zu finden, muss geklärt werden, wer Strom Gewerbe überhaupt beziehen kann. Vom günstigen Strompreis Gewerbe kann nicht jeder profitieren, der selbstständig ist und ein Unternehmen führt.

Wer ein Gewerbe angemeldet hat, kann Gewerbestrom beziehen, muss aber nicht. Bei kleineren Unternehmen und Ein-Mann-Betrieben reicht es mitunter aus, einen günstigen Tarif für Privatstrom zu nutzen. Solche Tarife können beispielsweise von selbstständigen Übersetzern oder Bilanzbuchhaltern gewählt werden, die daheim arbeiten. Freiberufler, aber auch Vereine haben die Wahl, ob sie einen Privatstrom- oder Gewerbestromtarif nutzen wollen.

Ist der Stromverbrauch bei der selbstständigen Tätigkeit oder im Gewerbebetrieb nicht höher als in einem Privathaushalt, kann ein Tarif für Privatstrom gewählt werden. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) informiert in Paragraf 18 darüber, wann es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

Einkommensteuergesetz § 18

Der Bezug von Gewerbestrom ist möglich für

Selbstständige

Freiberufler

Unternehmen

Landwirtschaftliche Betriebe

Verbände und Vereine

Unternehmen mit einem außerordentlich hohen Stromverbrauch können zum Bezug von Strom zu gesonderten Bedingungen verpflichtet werden. Solche Unternehmen müssen Industriestrom beziehen, für den es individuelle Angebote gibt.

Gewerbestrom beziehen: Hilfe mit dem Selbsttest

Wer noch nicht weiß, ob er Gewerbestrom oder Privatstrom nutzen soll, kann das mit einem Selbsttest herausfinden:

Nicht jeder, der ein Gewerbe betreibt, muss einen Gewerbestromtarif wählen. Verschiedene freiberufliche Tätigkeiten gelten steuerrechtlich nicht als Gewerbe, doch wird bei diesen Tätigkeiten entsprechend viel Strom verbraucht, kann sich ein Gewerbestromtarif lohnen.

Wer Gewerbestrom beziehen will, sollte sich über die Mindestabnahmemengen informieren. Nur dann, wenn diese Mindestabnahmemenge nicht unterschritten wird, sollte Gewerbestrom genutzt werden.

Freiberufler oder Vereinsvertreter können frei entscheiden, ob sie Privat- oder Gewerbestrom nutzen wollen. Beim Finanzamt spielt es keine Rolle, ob Stromabrechnungen für Privatstrom oder für Gewerbestrom eingereicht werden.

Für den Energieversorger ist es wichtig, dass die Anmeldung für Gewerbestrom bei einem Verein von einem offiziell benannten Vereinsfunktionär vorgenommen wird. Dieser Status muss mit einer entsprechenden Vollmacht nachgewiesen werden.

So kann die Anmeldung beispielsweise über den Vereinsvorsitzenden oder den Kassenwart erfolgen, nicht aber über ein Vereinsmitglied, das kein Funktionär ist.

Wer einen Stromanbieter wechselt, sollte nicht zeitgleich von Privat- in Gewerbestrom wechseln. Wichtig ist eine solide Vergleichsgrundlage, wenn der Stromvergleich Gewerbe genutzt wird.

Ermittlung des Verbrauchs

Wer mit dem Stromvergleich Gewerbestrom nach einem günstigen Tarif suchen möchte, sollte seinen jährlichen Stromverbrauch kennen. Vor dem Vergleich muss daher der jährliche Stromverbrauch ermittelt werden.

Mit dem Stromzähler, der einmal jährlich abgelesen wird, lässt sich der Verbrauch ermitteln. Der Zählerstand wird abgelesen und notiert. Ein Jahr später wird der Zählerstand erneut abgelesen.

Aus dem neuen und dem alten Zählerstand wird die Differenz gebildet. Sie stellt den Jahresverbrauch dar. Allerdings müssen Stromkunden nicht erst ein ganzes Jahr warten, um ihren Stromverbrauch zu ermitteln.

Die Jahresendabrechnung des bisherigen Stromanbieters kann herangezogen werden. Sie enthält den Jahresverbrauch in Kilowattstunden.

Tipp: Intelligenter Stromzähler oder getrennte Stromzähler für Privat und Gewerbe

Wer sein Gewerbe in seiner Wohnung oder im Einfamilienhaus betreibt, sollte privaten und gewerblichen Stromverbrauch kennen.

Um den privat und gewerblich genutzten Strom zu messen, sollten zwei verschiedene Zähler installiert werden. Noch besser ist ein intelligenter Stromzähler, der es ermöglicht, den Stromverbrauch für mehrere Parteien zu messen.

Ein Video der SWR Landesschau Baden-Württemberg: Was intelligenten Stromzähler sind, wie sie funktionieren und was sie bringen.

Was sind RLM-Kunden?

Von individuellen Angeboten beim Gewerbestrom können RLM-Kunden profitieren. Die Abkürzung RLM steht für registrierende Leistungsmessung.

RLM-Stromkunden verfügen über einen sogenannten Lastgangzähler, der den abgenommenen Strom im Viertelstundentakt misst. Über Funk oder Telefondose werden die Messdaten an den Stromanbieter übermittelt.

Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden können RLM-Kunden werden. RLM-Kunden können sich an uns wenden, um individuelle Angebote für Gewerbestromtarife zu erhalten.
Kontakt

Solche Angebote zeigen die Konditionen von verschiedenen Stromanbietern, die zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen.

Wofür steht RLM eigentlich?

Registrierende Leistungsmessung

Steuerliche Behandlung von Gewerbestrom

In der steuerlichen Behandlung von Privatstrom und Gewerbestrom gibt es Unterschiede. Bei Privatstrom besteht der größte Teil der Kosten aus Steuern und Umlagen. Der Rest der Kosten geht zu gleichen Teilen auf Leistungen des Stromanbieters und Netzentgelte für die Netzbetreiber.

Anders sieht es mit der steuerlichen Handhabung von Gewerbestrom aus. Bei Steuern und Umlagen besteht ein hohes Einsparpotential. Steuern und Umlagen machen lediglich 15 bis 30 Prozent der Stromkosten aus.

Neben der Steuer ergeben sich für Gewerbekunden noch weitere Einsparmöglichkeiten wie die EEG-Umlage, die KWK-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Offshore-Haftungsumlage und Konzessionsabgaben.

Einsparmöglichkeiten für Gewerbekunden


  • EEG-Umlage
  • KWK-Umlage
  • Offshore-Haftungsumlage
  • Konzessionsabgaben

Bei diesen Positionen sind Einsparungen mit Sonderregelungen möglich. Umverteilungen bei den Preisen erfolgen oft zugunsten des Energieversorgers.

Daher ist es wichtig, den Stromverbrauch Gewerbe zu nutzen, um einen günstigen Tarif zu finden.

Unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten bei Privat- und Gewerbestrom

Unterschiede zwischen Privat- und Gewerbestrom bestehen bei den Abrechnungsmodalitäten. Auch bei kleineren und größeren Gewerbestrom-Kunden gibt es bei den Abrechnungsmodalitäten Unterschiede.

Bei der Abrechnung von Gewerbestrom werden kleinere Betriebe wie Privathaushalte behandelt. Sie müssen monatlich einen Preisabschlag bezahlen, der im Vorfeld abhängig vom Verbrauch berechnet wird. Der darüber hinaus verbrauchte Gewerbestrom wird am Jahresende abgerechnet.

Der Kunde muss dafür eine Nachzahlung leisten. Wird der Verbrauch unterschritten, erhält der Kunde den zu viel bezahlten Betrag erstattet. Bei einem geringeren Verbrauch kann das entstandene Guthaben aber auch auf die folgenden Verbrauchsmonate umgelegt werden.

Abhängig vom Verbrauch können sich im Folgejahr die monatlichen Abschlagszahlungen verändern. Sie verringern sich bei einem geringeren Verbrauch und erhöhen sich, wenn der Verbrauch höher ist.

Anders sehen die Abrechnungsmodalitäten bei Großabnehmern von Gewerbestrom aus. Zumeist handelt es sich um Industriestrom. Diese Kunden gelten als RLM-Kunden, da der Verbrauch in regelmäßigen Abständen an den Energieversorger gemeldet wird.

Ab einem Verbrauch von ca. 120.000 kWh / Jahr werden RLM-Zähler eingesetzt.

Das ermöglicht eine punktgenaue monatliche Abrechnung. Diese Abrechnungsvariante wird bei den Großabnehmern häufig genutzt, da die Strommenge in großen Produktionsanlagen oft unkalkulierbar ist.

Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis

So wie der Strompreis bei Stromtarifen für Privatkunden setzt sich auch der Strompreis bei Stromtarifen für Gewerbekunden aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist beim Gewerbestrom zumeist etwas höher, während der Arbeitspreis niedriger ist.

Der Grundpreis kann sich bei den Gewerbestromtarifen je nach Anbieter und Tarif unterscheiden. Er ist konstant und wird zumeist pro Monat angegeben. Der Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch. Er fällt auch dann an, wenn beispielsweise aufgrund von Betriebsurlaub kein Strom verbraucht wird. Der Grundpreis wird auch als Zählergebühr oder Grundgebühr bezeichnet.

Er deckt die verbrauchsunabhängigen Kosten der Stromanbieter, beispielsweise Kosten für Verwaltung und Rechnungslegung. Bei Privatstromtarifen gibt es auch Tarife ohne Grundpreis. Solche Tarife sind beim Strom Gewerbe eher eine Seltenheit.

Der Arbeitspreis wird in Kilowattstunden angegeben und ist abhängig vom Verbrauch.

Er wird daher auch als Verbrauchspreis bezeichnet. Bei einem Stromvergleich Gewerbe lohnt es sich, näher auf die Tarifdetails zu schauen.

Dort sind Grundpreis und Arbeitspreis angegeben.

Folgende Kosten sind im Arbeitspreis enthalten:

  • Konzessionsabgabe
  • Mehrwertsteuer
  • Ökosteuer
  • Stromerzeugung
  • Netznutzung
  • EEG- und KWK-Abgabe

Zusammensetzung des Strompreises für Gewerbestrom

Unabhängig davon, wie hoch bei einem Gewerbestromtarif der Grundpreis und der Arbeitspreis sind, setzt sich der Strompreis für Strom Gewerbe aus den Kosten für die Strombeschaffung, Netzentgelten und Steuern zusammen.

Die Kosten für die Strombeschaffung bestehen wiederum aus Kosten für Transport, Vermarktung, Vertrieb und Gewinnmarge. Netzentgelte fallen für die Nutzung des Stromnetzes an und müssen an den Netzbetreiber gezahlt werden.

Die Anteile der verschiedenen Komponenten am Strompreis Gewerbe sind bei den einzelnen Stromanbietern ähnlich. Sie unterscheiden sich nur geringfügig.

Der Strompreis Gewerbe setzt sich zusammen aus:

  • Kosten für Beschaffung, Vertrieb & Marge – ca. 28.4% 28.4% 28.4%
  • EEG-Abgabe nach Erneuerbare-Energien-Gesetz – ca. 26.3% 26.3% 26.3%
  • Netznutzungsentgelte – ca. 25.7% 25.7% 25.7%
  • Stromsteuer – ca. 8.3% 8.3% 8.3%
  • Konzessionsabgabe – ca. 6.8% 6.8% 6.8%
  • NEV-Umlage für die Entlastung stromintensiver Unternehmen – ca. 1.7% 1.7% 1.7%
  • KWK-Umlage – ca. 1% 1% 1%

Eine Kilowattstunde Strom für Gewerbekunden kann beim selben Stromanbieter weniger kosten als eine Kilowattstunde Strom für Privatkunden.

Das ist im niedrigeren Steuersatz begründet, den der Staat für Gewerbekunden ansetzt. Der Staat will damit die Abwanderung von Industrieunternehmen ins Ausland aufgrund zu hoher Strompreise verhindern.

In den letzten 20 Jahren sind in Deutschland die Preise für Gewerbestrom deutlich weniger gestiegen als die Preise für Privatstrom.

Öko-Gewerbestrom als Wettbewerbsvorteil

Mit Öko-Gewerbestrom können Gewerbekunden einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. War Ökostrom früher teurer als konventioneller Strom, so hat sich das jetzt verändert. Immer mehr Energieversorger bieten Ökostrom mit günstigen Tarifen an.

Bei den Ökostromtarifen für Gewerbekunden gibt es keine Unterschiede bei Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit und eventuellen Prämien.

Ökostromanbieter können ihre Tarife für Gewerbekunden mit ähnlichen Arbeitspreisen, Grundpreisen, Laufzeit oder Prämien anbieten.

Der Stromvergleich Gewerbe zeigt die verschiedenen Ökostrom-Tarife. Gewerbetreibende, die ausschließlich Ökostrom nutzen wollen, können im Stromvergleich Gewerbe mit einem Filter ausschließlich Ökostrom-Tarife anzeigen lassen.

FRAGEN?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir werden uns so schnell wir möglich um Ihre Anfrage kümmern.

Ökostrom kann Gewerbekunden einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen. Immer mehr Verbraucher achten bei der Wahl eines Anbieters für verschiedene Waren oder Dienstleistungen auf Kriterien wie Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und Klimaschutz.

Gewerbetreibende, die Ökostrom nutzen, können beispielsweise auf ihrer Webseite darauf hinweisen. Auch in Broschüren oder Unternehmenszeitungen kann auf die Nutzung von Gewerbestrom hingewiesen werden.

Was ist wichtig bei der Wahl eines Anbieters für Strom Gewerbe?

Der Stromvergleich Gewerbe hilft bei der Auswahl eines günstigen Tarifs, mit dem Gewerbetreibende dauerhaft Stromkosten sparen können. So wie Privatkunden, die einen Stromvergleich nutzen, können auch Gewerbekunden mit dem Stromvergleich nach verschiedenen Kriterien filtern. Dabei kommt es nicht nur auf den Strompreis Gewerbe an, der sich aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammensetzt.

Wahl der richtigen Laufzeit

Zumeist gilt beim Strom Gewerbe eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Allerdings gibt es auch Tarife mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Es ist nicht sinnvoll, einen Tarif mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten zu wählen.

Während der Laufzeit sind Gewerbetreibende an den Energieversorger gebunden. Bei einer langen Laufzeit ist kein schneller Wechsel zu einem günstigeren Anbieter möglich.

Immer neue Stromanbieter drängen auf den Markt und bieten verschiedene Tarife an. Bestehende Stromanbieter wollen sich gegenüber der starken Konkurrenz behaupten und bieten Strom zu günstigeren Preisen an.

Mit kürzeren Laufzeiten können gewerbliche Stromkunden schneller auf günstigere Preise reagieren und den Wechsel vornehmen, um Stromkosten zu sparen.

Kündigungsfrist nicht unterschätzen

Genauso wie bei den Tarifen für Privatstrom gibt es auch bei den Tarifen für Gewerbestrom unterschiedliche Kündigungsfristen, je nach Anbieter.

Zumeist gelten Kündigungsfristen von drei Monaten zum Vertragsende. Bei einigen Anbietern können die Kündigungsfristen auch kürzer sein. Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist unbedingt notwendig, wenn Stromkunden ihren Vertrag kündigen wollen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich meistens automatisch um die vereinbarte Laufzeit.

Ein Umzug ist bei Gewerbekunden eher selten, doch nicht ungewöhnlich. Er ist dann sinnvoll, wenn der Betrieb vergrößert wird oder der Gewerbetreibende an einem anderen Ort günstigere Gewerberäume bekommen kann.

Bei einem Umzug haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, das meistens bei 14 Tagen liegt.

Ein Sonderkündigungsrecht gilt auch bei einer Preiserhöhung durch den Stromanbieter. Erhöht der Stromanbieter den Strompreis Gewerbe, muss er das seinen Kunden rechtzeitig ankündigen.

Der Kunde kann dann meistens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Information über die Strompreiserhöhung den Vertrag kündigen.

Wird der Vertrag nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, hat der Kunde die Preiserhöhung akzeptiert. Der Kunde zahlt den höheren Preis und ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit daran gebunden.

Bei einem Sonderkündigungsrecht kann ein Vertrag innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.

Die Kündigungsfristen müssen auch bei einem Wechsel zu einem anderen Stromanbieter beachtet werden. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist muss sich der gewerbliche Stromkunde nicht selbst um die Kündigung kümmern.

Bei einem Umzug oder einer Strompreiserhöhung muss der Kunde den Vertrag selbst kündigen. Um einen Nachweis zu haben, sollte die Kündigung in Schriftform mit Einschreiben und Rückschein erfolgen. Der Stromkunde sollte um schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten.

Tarife mit Preisgarantie

Der Stromvergleich Gewerbe zeigt auch Tarife mit Preisgarantie an. Abhängig vom Anbieter kann die Preisgarantie über einen unterschiedlich langen Zeitraum gelten.

Während der Dauer der Preisgarantie verändert der Stromversorger die Preise für Neukunden nicht, unabhängig davon, ob er für seine Stammkunden die Preise verändert. Gewerbekunden können sich während der Preisgarantie günstige Strompreise sichern. Nach Ablauf der Preisgarantie können sich die Strompreise jedoch erhöhen.

Die Preisgarantie gilt jedoch nicht immer uneingeschränkt. Verändern sich die Steuern, kann sich das auf die Preise auswirken, wenn die Preisgarantie nicht uneingeschränkt gilt. Um solche Preiserhöhungen zu vermeiden, gewähren einige Anbieter für Strom Gewerbe eine uneingeschränkte Preisgarantie.

Neukundenbonus – auch beim Strom Gewerbe

Der Stromvergleich Gewerbe zeigt auch einige Tarife mit Neukundenbonus. Abhängig vom Stromanbieter fällt dieser Neukundenbonus unterschiedlich hoch aus. Die Konkurrenz unter den Stromanbietern ist groß, auch wenn es um Gewerbestrom geht.

Stromanbieter können Neukunden nicht nur mit einem günstigen Strompreis Gewerbe gewinnen. Ein weiterer Anreiz zu einem Wechsel ist daher ein Neukundenbonus. Er zahlt sich vor allem bei Gewerbetreibenden mit einem geringen Budget aus.

Wann der Neukundenbonus gezahlt wird, unterscheidet sich je nach Anbieter. Die Stromanbieter wollen ihre Kunden an sich binden. Sie schreiben den Neukundenbonus daher oft erst nach dem Ende der Vertragslaufzeit gut.

Hat der Kunde den Neukundenbonus bekommen, kann er sich unter Einhaltung der Kündigungsfrist im Stromvergleich Gewerbe nach einem neuen günstigen Anbieter umschauen und auch dort von einem Neukundenbonus profitieren.

HT- und NT-Tarife

Bevor ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter oder der Wechsel von Privatstrom zu Gewerbestrom erfolgt, sollten Gewerbetreibende überlegen, ob sie einen Normaltarif oder einen HT/NT-Tarif nutzen sollten.

HT/NT steht für Hochtarif und Niedertarif. Ein Hochtarif nutzt den Strom am Tage, während bei einem Niedertarif Nachtstrom genutzt wird. Nicht bei allen Stromanbietern gibt es große Unterschiede zwischen Tag- und Nachtstrom.

Ist der Nachtstrom bei einem Stromanbieter günstig und ist ein Unternehmen in der Nacht aktiv, beispielsweise eine Bäckerei, kann sich ein HT/NT-Tarif lohnen. Ein intelligenter Stromzähler unterteilt die Strommessungen in Tag- und Nachtstrom. So ist eine exakte Abrechnung möglich.

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Kaution oder Vorkasse

Auf keinen Fall sollten gewerbliche Stromkunden einen Tarif mit Kaution oder Vorkasse wählen. Im Stromvergleich Gewerbe können solche Kriterien mit einem Filter ausgeschlossen werden. Gewerbliche Stromkunden haben nichts zu verschenken.

Eine Kaution kann das Budget arg strapazieren. Es ist nicht auszuschließen, dass der Stromanbieter insolvent wird. Bei einer Insolvenz bekommt der Kunde die Kaution oft nicht zurück. Auch bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter gelten mitunter Klauseln, sodass die Kaution nicht oder nicht vollständig zurückgezahlt wird.

Ähnlich sieht es bei einer Vorkasse aus. Wird der Stromanbieter insolvent, bekommt der Stromkunde das bereits gezahlte Geld nicht zurück.

So wird der Stromvergleich Gewerbe genutzt

Der Stromvergleich Gewerbe steht Gewerbetreibenden im Internet kostenlos zur Verfügung. Die Vergleichsportale zeigen auf einen Blick die Konditionen bei den verschiedenen Anbietern.

Die Stromtarife können sich regional unterscheiden. Auch verschiedene Stromanbieter sind nur regional tätig. Um eine realistische Übersicht über die Anbieter von Gewerbestrom innerhalb einer Region und deren Konditionen zu bekommen, müssen wechselwillige gewerbliche Stromkunden im Vergleichsportal die Eingabefelder ausfüllen.

Die Postleitzahl und der Ort müssen angegeben werden. Zusätzlich wird der jährliche Stromverbrauch angegeben, der auf der Jahresendabrechnung zu finden ist. Per Mausklick wird der Vergleich gestartet. Mit Filtern können Stromkunden ihre Suche präzisieren, indem sie beispielsweise nur Ökostrom-Tarife, Tarife mit Preisgarantie oder Tarife mit einer bestimmten Laufzeit anzeigen lassen.

Auch ein Bonus, eine hohe Kundenempfehlungsquote oder nur regionale Anbieter können Kriterien für die Suche nach einem günstigen Stromanbieter sein.

Wurde die Suche präzisiert, erscheint der Stromvergleich Gewerbe nach den festgelegten Kriterien. Der Vergleich zeigt den Strompreis Gewerbe bei den verschiedenen Anbietern. Er informiert auch über Besonderheiten wie Preisgarantie oder Neukundenbonus.

Ein Blick auf die Tarifdetails lohnt sich, um einen Überblick über Grundpreis und Arbeitspreis zu bekommen. Dort werden auch die Preisunterschiede zum regionalen Grundversorger angezeigt. Weiterhin lohnt sich ein Klick über den Stromvergleich Gewerbe zur Webseite des jeweiligen Anbieters, um dort nähere Informationen zu erhalten.

So funktioniert der Wechsel

Gewerbliche Stromkunden, die in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, aber auch diejenigen, die von Privatstrom auf Gewerbestrom umsteigen, können mit dem Stromvergleich Gewerbe einen passenden Anbieter finden.

Vom Stromvergleich Gewerbe führt ein Klick auf die Webseite des Stromanbieters. Dort wird das Anmeldeformular mit Name und Adresse des wechselwilligen Kunden, Zählernummer, Name des bisherigen Stromanbieters und Kundennummer beim bisherigen Stromanbieter ausgefüllt.

Der Jahresverbrauch muss angegeben werden. Per Mausklick wird das Anmeldeformular abgeschickt. Ist es beim neuen Stromanbieter eingegangen, wird es geprüft. Der neue Stromanbieter begrüßt seinen Neukunden mit einem Schreiben per Post oder E-Mail und teilt ihm die Vertragsdetails mit. Er fordert den Neukunden auf, den Zählerstand bis zu einem Stichtag zu melden.

Um die Kündigung beim bisherigen Anbieter muss sich der gewerbliche Stromkunde nicht kümmern. Die Kündigung wird vom neuen Stromanbieter erledigt.

Ab dem vereinbarten Zeitpunkt wird der Neukunde vom neuen Anbieter mit Strom beliefert.
Der bisherige Stromanbieter fordert den Kunden auf, seinen Zählerstand mitzuteilen. Anhand des Zählerstands erstellt er die Endabrechnung.

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