Das Budget beginnt im Betrieb
Für das nächste Jahr einfach die letzte Strom- und Gasrechnung fortzuschreiben, greift oft zu kurz. Neue Aufträge, zusätzliche Schichten und veränderte Öffnungszeiten können den Bedarf verschieben. Halten Sie deshalb fest, welche Annahmen aus dem Vorjahr übernommen werden und welche sich im kommenden Zeitraum ändern.
Planen Sie Strom und Gas getrennt. Bei mehreren Lieferstellen sollten Mengen und Kosten zunächst je Standort nachvollziehbar sein. Erst danach werden sie zusammengeführt. Andernfalls kann eine Einsparung an einem Standort eine unerwartete Mehrbelastung an einem anderen verdecken.

Variable und feste Bestandteile auseinanderhalten
Die einfache Rechnung „kWh mal Preis“ erfasst nur die Kostenbestandteile, die tatsächlich mengenabhängig berechnet werden. Daneben können feste und leistungsabhängige Positionen stehen. Welche enthalten sind, müssen Sie anhand von Vertrag und Rechnung abgleichen. Umsatzsteuer und betrachteter Zeitraum sollten in allen Vergleichen gleich behandelt werden.

- Mengenabhängig: geplante kWh mal den dazugehörigen Preis je kWh.
- Zeitabhängig: etwa ein monatlicher Grundpreis mal die Zahl der Monate.
- Leistungsabhängig: soweit anwendbar, die abrechnungsrelevante Leistung in kW mal den Leistungspreis. Das betrifft die Höhe der Leistung, nicht die Jahresmenge in kWh.
- Gesondert: weitere vereinbarte Positionen mit ihrer jeweiligen Bezugsgröße.
Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelten sowie staatlich veranlassten Preisbestandteilen beschreibt das Bundeswirtschaftsministerium beim Aufbau des Strompreises. Die konkrete Höhe entnehmen Sie Ihren aktuellen Unterlagen.
Dazu passend: Preisbestandteile Ihrer Stromrechnung einzeln prüfen ↗.
Preis- und Mengeneffekt sichtbar machen
Ein vereinfachtes Beispiel betrachtet nur einen mengenabhängigen Preisbestandteil: Geplant sind 500.000 kWh zu 0,10 €/kWh, also 50.000 €. Tatsächlich werden 550.000 kWh zu 0,11 €/kWh abgerechnet, also 60.500 €. Die Abweichung beträgt 10.500 €.
Zuerst wird der Mehrverbrauch zum geplanten Preis bewertet. Danach wird die Preisänderung auf die tatsächlich verbrauchte Menge angewendet. So lassen sich die beiden Ursachen erklären, ohne einen Teil der Abweichung doppelt zu zählen. Die angenommenen Nettopreise dienen nur diesem Rechenbeispiel; weitere Kostenpositionen sind nicht enthalten.
Mit drei begründeten Mengen arbeiten
Erstellen Sie einen Basisfall sowie eine niedrigere und eine höhere Verbrauchsannahme. Begründen Sie die Bandbreite mit Ihrer Auslastung und Anlagenplanung. Wenn beispielsweise ein größerer Auftrag noch nicht bestätigt ist, planen Sie einen Fall mit und einen ohne die zusätzliche Produktion. Das ist für die Geschäftsführung hilfreicher als ein pauschaler Aufschlag ohne erkennbaren Anlass.
Für variable Preisbestandteile können Sie zusätzlich nachvollziehbare Preisannahmen verwenden. Verwechseln Sie dabei ein Risikoszenario nicht mit einer Vorhersage. Dokumentieren Sie Datum, Quelle und Umfang jeder Annahme. Ein Festpreisvertrag fixiert nur das, was seine Vereinbarung tatsächlich umfasst.
Ein weiterer möglicher Kostenfall ist eine kurzfristige Neuversorgung nach einem Lieferstopp. Das Rechenbeispiel zum Lieferantenrisiko zeigt, wann deren Mehrkosten einen ursprünglich günstigeren Energiepreis aufzehren.
Eine kurze regelmäßige Budgetbesprechung
Stellen Sie regelmäßig Planmenge, bisherigen Verbrauch, erwartete Jahresmenge und Kostenabweichung nebeneinander. Für die Jahresprognose ergänzen Sie den bereits gemessenen Verbrauch um den erwarteten Bedarf der verbleibenden Monate. Bei Gas gehört der saisonale Heizbedarf in diese Rechnung; ein einzelner Wintermonat lässt sich nicht einfach mal zwölf nehmen. Ordnen Sie Auffälligkeiten einer Ursache zu: Betriebsänderung, Preisänderung, Abrechnungszeitraum oder Datenfehler. Daraus wird eine konkrete Aufgabe mit einem Verantwortlichen.
Halten Sie das Kostenbudget und die Zahlungsplanung auseinander. Abschläge bestimmen, wann Geld abfließt; sie sagen allein noch nicht, welche Kosten im geplanten Zeitraum entstehen. Eine mögliche Nachzahlung gehört deshalb als eigener Punkt in die Liquiditätsplanung.
Der Stromkostenrechner hilft beim ersten Mengen-Preis-Vergleich. Für die Rechnungskontrolle führt Sie der Beitrag Gewerbestromrechnung prüfen durch Menge, Preis und Zeitraum. Mit OPTUM den Beschaffungsrahmen zum Budget klären. Bringen Sie Ihre Mengenannahmen und den gewünschten Planungshorizont mit. Daraus lässt sich ableiten, welche Preisbestandteile Sie absichern möchten und wo noch Klärungsbedarf besteht.




