Eine Stromrechnung mit System lesen
Der Rechnungsbetrag steigt – aber was hat sich verändert? Mehr Verbrauch, ein anderer Preis, ein längerer Zeitraum oder eine zusätzliche Kostenposition können ähnlich aussehen. Für Unternehmen lohnt es sich, diese Fragen nacheinander zu beantworten. So erhält die Buchhaltung eine nachvollziehbare Grundlage für Rückfragen und den nächsten Angebotsvergleich.
Beginnen Sie mit der Zuordnung: Stimmen Unternehmen, Lieferstelle, Zählernummer und Abrechnungszeitraum? Die Marktlokations-ID auf der Rechnung kennzeichnet die Stelle, an der Energie verbraucht wird; die Zählernummer bezeichnet dagegen das Messgerät. Prüfen Sie anschließend die abgerechnete Menge, vereinbarte Preise und bereits gezahlte Abschläge. Diese Prüfpunkte erläutert auch die Bundesnetzagentur zur Kontrolle von Energierechnungen. Die konkrete Rechnung eines Unternehmens kann zusätzliche vertragliche Positionen enthalten.
Eine höhere Nachzahlung kann auch entstehen, weil während des Jahres weniger Abschläge gezahlt wurden. Vergleichen Sie deshalb zuerst die gesamten Kosten des Abrechnungszeitraums und danach die verrechneten Zahlungen.
Menge, Preis und Zeitraum auseinanderhalten
Vergleichen Sie zuerst gleiche Zeiträume. Eine Rechnung für 13 Monate lässt sich nicht unmittelbar gegen eine Vorjahresrechnung über zwölf Monate halten. Bei einem Preiswechsel innerhalb des Jahres brauchen die Teilzeiträume eine eigene Betrachtung. Auch eine neue Maschine, zusätzliche Schichten oder eine weitere Filiale verändern den Vergleich.

Der Arbeitspreis bezieht sich auf die Energiemenge in kWh. Wiederkehrende feste Positionen können dagegen je Monat oder Jahr berechnet werden. Bei leistungsgemessenen Anschlüssen kommt häufig ein Leistungspreis hinzu: Er bezieht sich auf die für die Abrechnung maßgebliche Leistung in kW, nicht auf die verbrauchte Menge in kWh. Die Bundesnetzagentur erläutert diese Unterscheidung zwischen Grund-, Arbeits- und Leistungspreisen. Welcher Fall zutrifft, ergibt sich aus Anschluss, Messung und Preisblatt. Grundlage: Aufbau der Netzentgelte.
Dazu passend: Leistungspreis, Lastspitzen und Netzentgelte verstehen ↗.
Ist der Verbrauch als geschätzt gekennzeichnet, gleichen Sie ihn mit verfügbaren Ablesungen und den Betriebszeiten ab. Passt etwa ein längerer Betriebsstillstand nicht zur angesetzten Menge, notieren Sie den Zeitraum und die dazugehörigen Zählerstände für Ihre Rückfrage.
Ein Rechenbeispiel für den Verbrauchsanteil
Angenommen, ein Betrieb benötigt 80.000 kWh in einem Jahr. Ein angenommener Arbeitspreis von 0,20 €/kWh ergibt 16.000 €. Bei 0,23 €/kWh wären es bei derselben Menge 18.400 €. Die Differenz beträgt 2.400 €.
| Annahme | Wert |
|---|---|
| Verbrauch in beiden Fällen | 80.000 kWh |
| Preisunterschied | 0,03 €/kWh |
| Unterschied im Verbrauchsanteil | 2.400 € |
Rechenbeispiel mit Nettopreisen, keine aktuellen Tarife: Verglichen wird ausschließlich der mengenabhängige Kostenanteil. Je nach Angebot kommen andere Bestandteile hinzu oder sind bereits enthalten. Eine Position darf nicht ein zweites Mal addiert werden.
Angebote auf dieselbe Grundlage bringen
Notieren Sie für jedes Angebot, welche Bestandteile enthalten sind, welche separat berechnet werden und welche veränderlich bleiben. Vergleichen Sie dieselbe Lieferperiode und Verbrauchsmenge. Halten Sie Nettowerte und Bruttowerte getrennt; auch monatliche und jährliche Angaben gehören auf eine gemeinsame Zeitbasis.
Ein günstigerer Einzelwert beantwortet noch nicht, welches Angebot insgesamt passt. Preisgarantie, Mengentoleranzen und Laufzeit gehören zur Entscheidung. Der Leitfaden zu Gewerbestrom führt diesen Vergleich weiter. Für einzelne Anlagen hilft der Stromkostenrechner; er ersetzt keine vollständige Prüfung Ihrer Lieferabrechnung.
Eine konkrete Rückfrage vorbereiten
Markieren Sie die betreffende Position und halten Sie daneben Vertrag, Zeitraum, Menge und Ihre eigene Rechnung fest. Formulieren Sie die Abweichung konkret, zum Beispiel: „Für den Zeitraum April bis Juni stehen 23 ct/kWh in der Rechnung. In unseren Vertragsunterlagen sind 20 ct/kWh vereinbart. Auf welcher Grundlage wird die Differenz berechnet?“ Falls gemessene Leistung die Frage auslöst, nehmen Sie den Lastgang hinzu. Zuständigkeiten und mögliche Fristen klären Sie anhand Ihres konkreten Vertrags.




