Warum eine hohe Spitze trotz ähnlichem Verbrauch auffällt
Der Betrieb verbraucht im Jahr kaum mehr Strom, trotzdem steigen die Netzkosten. Eine mögliche Ursache: Mehrere große Anlagen laufen inzwischen gleichzeitig. Bei einem Anschluss mit registrierender Leistungsmessung, kurz RLM, wird der Bezug üblicherweise in Viertelstunden erfasst. Eine höhere für die Abrechnung maßgebliche Leistung kann dann die Kosten erhöhen. Kilowattstunden beschreiben die verbrauchte Energie; Kilowatt beschreiben die Leistung. Wer nur die Jahressumme betrachtet, übersieht möglicherweise, wann viele Anlagen gleichzeitig Strom beziehen.
Bei leistungsgemessenen Kunden unterscheidet die Netzentgeltsystematik Arbeits- und Leistungspreise. Welche Entgelte angewendet werden, hängt unter anderem von der Spannungsebene des Anschlusses und den Jahresbenutzungsstunden ab. Diese rechnerische Größe ergibt sich aus Jahresverbrauch in kWh geteilt durch Jahreshöchstleistung in kW. Sie ist nicht mit den Öffnungs- oder Produktionsstunden gleichzusetzen. Das veröffentlichte Preisblatt des zuständigen Netzbetreibers und der Abrechnungszeitraum sind deshalb die Grundlage jeder Prüfung. Die Bundesnetzagentur erläutert die Bildung der Netzentgelte.

Messdaten und Rechnung zusammenbringen
Fordern Sie den vollständigen Lastgang für den betrachteten Zeitraum an. Halten Sie fest, ob die Datei Energiemengen je Messintervall oder bereits mittlere Leistungen enthält. Bei Viertelstundenwerten entsprechen beispielsweise 25 kWh innerhalb eines Intervalls einer mittleren Leistung von 100 kW. Für den Vergleich mit einer Leistungsspitze auf der Rechnung brauchen Sie also den kW-Wert. Ein kurzer Einschaltstrom einer Maschine ist etwas anderes als die über 15 Minuten gemittelte Leistung.

Markieren Sie die höchsten Intervalle und vergleichen Sie sie mit Schichtbeginn, Aufheizvorgängen, Druckluft, Kühlung oder Ladeinfrastruktur. Prüfen Sie Datenlücken, Ersatzwerte und Zeitumstellungen. Fragen Sie nach, welche gemessene beziehungsweise vereinbarte Leistung tatsächlich für die Rechnung herangezogen wurde. Die höchste Zahl in einer ungeprüften Exportdatei ist dafür noch kein ausreichender Beleg.
Die Größenordnung sichtbar machen
Ein vereinfachtes Beispiel, kein Netzpreisangebot: Angenommen, der maßgebliche jährliche Leistungspreis beträgt 120 €/kW und die abgerechnete Leistung 200 kW. Dieser Anteil ergibt 24.000 €. Bei einer nachweislich auf 180 kW gesenkten Abrechnungsleistung wären es unter unveränderten Bedingungen 21.600 €.
Die rechnerische Differenz von 2.400 € ist keine automatische Ersparnis. Andere Entgeltpositionen, ein Wechsel der Benutzungsstunden-Kategorie, Investitionen und laufende Kosten sind hier nicht berücksichtigt. Eine einzelne vermiedene Spitze genügt außerdem nicht, wenn eine gleich hohe Spitze an anderer Stelle des maßgeblichen Zeitraums bleibt.
Kleine Eingriffe vor großen Investitionen untersuchen
Prüfen Sie zuerst den Schichtbeginn: Starten zum Beispiel Kompressor, Ofen und Fahrzeugladung gleichzeitig, obwohl nicht alle sofort gebraucht werden? Ein abgestimmter Ablauf kann den gleichzeitigen Bedarf verringern. Voraussetzung ist, dass Produktion, Qualität und Sicherheit dabei eingehalten werden. Entscheidend ist, ob der Ablauf im Alltag durchgehalten werden kann. Dokumentieren Sie daher auch Ausnahmen, Verantwortliche und notwendige Sicherheitsreserven.
Ein Speicher oder eine automatische Leistungsbegrenzung braucht eine eigene Auslegung. Verfügbarkeit, Leistung, nutzbare Kapazität und Steuerung müssen zum realen Spitzenereignis passen. Wird nur eine Spitze verschoben und später wieder erzeugt, ist das Ziel nicht erreicht. Der Beitrag Photovoltaik, Speicher und Reststrom ergänzt die Betrachtung der Energieflüsse.
Erst prüfen, dann einen Vorteil beziffern
Fassen Sie für eine belastbare Entscheidung vier Dinge zusammen: Messdatengrundlage, geltendes Preisblatt, betrieblich umsetzbare Maßnahme und vollständige Kostenrechnung. Besondere Netzentgeltregelungen oder Entlastungen sind gesondert anhand der tatsächlichen Voraussetzungen zu prüfen. Aus dem Begriff RLM entsteht allein kein Anspruch auf einen Rabatt.
Der Fachbeitrag Lastgang in der Fabrikation erklärt die Datengrundlage. Für unklare Rechnungspositionen hilft die Prüfung der Gewerbestromrechnung. Für ein Gespräch mit OPTUM halten Sie die letzte Jahresrechnung, den zugehörigen Lastgang und bekannte Änderungen an Ihren Anlagen bereit. Damit lässt sich klären, welche Rückfragen zur Rechnung offen sind und wie der künftige Bedarf in die Strombeschaffung eingeht.




