TECHNIK & KOSTEN

Blindleistung verstehen.
Kosten richtig einordnen.

Auf Ihrer Stromrechnung steht Blindarbeit? Wir erklären die Einheiten kW, kvar und kvarh, den Rechenweg und die Fragen vor einer technischen Kompensation.

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Redaktionelle Illustration zum Thema Blindleistung und Blindarbeit: Kosten im Unternehmen verstehen
OPTUM / PRAXISBLINDLEISTUNG

Wirkleistung, Blindleistung und Scheinleistung unterscheiden

Auf der Stromrechnung steht „Blindarbeit“, obwohl der gewohnte Verbrauch bereits in kWh abgerechnet wird. Was steckt dahinter? Für die Einordnung helfen drei Begriffe:

  • Wirkleistung in kW: Sie wird etwa als mechanische Arbeit eines Motors oder als Wärme umgesetzt.
  • Blindleistung in kvar: Motoren und Transformatoren benötigen magnetische Felder; Kondensatoren speichern Energie in elektrischen Feldern. Beim periodischen Auf- und Abbau dieser Felder pendelt Energie zwischen Anlage und Netz. Sie verrichtet dabei keine nutzbare Arbeit, beansprucht aber das elektrische System.
  • Scheinleistung in kVA: Sie beschreibt die Gesamtbeanspruchung, für die Leitungen, Transformatoren und Schaltanlagen ausgelegt sein müssen.

Wirk- und Blindleistung lassen sich nicht einfach addieren. Bei sinusförmigem Strom und sinusförmiger Spannung beschreibt das Leistungsdreieck ihren Zusammenhang mit der Scheinleistung. Verformen elektronische Verbraucher die Stromkurve, muss die Fachplanung zusätzlich Oberschwingungen berücksichtigen. Das sind Signalanteile mit einem Vielfachen der Netzfrequenz. Die technischen Grundlagen erläutert Janitza zur Blindleistungskompensation.

Warum Blindarbeit auf der Rechnung erscheinen kann

Blindarbeit ergibt sich aus der Blindleistung über die Zeit und wird in kvarh ausgewiesen. Eine konstante Blindleistung von 10 kvar über fünf Stunden entspricht beispielsweise 50 kvarh. Die bloße Summe von Messwerten ohne ihren Zeitbezug wäre keine korrekte Energiemenge. Ob sie berechnet wird und welche Freigrenzen gelten, hängt von den vereinbarten Bedingungen und dem jeweiligen Preisblatt ab.

Die Freigrenze kann sich beispielsweise auf die im selben Zeitraum bezogene Wirkarbeit in kWh beziehen. Entscheidend ist die konkrete Regel auf Ihrem Preisblatt; ein aus einem anderen Vertrag übernommener Prozentsatz kann falsch sein.

  • Gehört die Position zu derselben Lieferstelle und demselben Abrechnungszeitraum?
  • Wird induktive oder kapazitive Blindarbeit ausgewiesen?
  • Welche Freimenge, Bezugsgröße und welcher Preis sind vereinbart?
  • Passt die Berechnung zur Messung und zum gültigen Preisblatt?

Der Beitrag zur Prüfung der Gewerbestromrechnung hilft, diese Position vom Arbeitspreis, Leistungspreis und weiteren Entgelten zu trennen.

Ein Beispiel für die kaufmännische Prüfung

Angenommen, nach der vertraglichen Freigrenze bleiben 8.000 kvarh abrechenbar. Bei einem rein beispielhaften Preis von 0,015 Euro je kvarh entstehen 120 Euro. Der Preis ist eine Rechenannahme. Für Ihre Prüfung setzen Sie die nach Ihrem Vertrag abrechenbare Menge und den dort geltenden Preis ein. Vergleichen Sie anschließend, ob die ausgewiesenen Kosten mit dieser Rechnung übereinstimmen.

Nicht verwechseln

Eine Kompensation der Blindleistung senkt nicht automatisch die in kWh abgerechnete Wirkarbeit im gleichen Verhältnis. Wirtschaftlichkeit und Wirkung müssen getrennt beurteilt werden.

Vor einer Kompensation das Lastverhalten kennen

Eine Kompensationsanlage stellt benötigte Blindleistung möglichst nahe am Verbraucher bereit und kann so das vorgelagerte Netz entlasten. Bevor sie ausgewählt wird, muss feststehen, wann und in welchem Umfang der Bedarf entsteht. Sind Motoren ständig in Betrieb, wechseln Schichten oder wurde eine größere Anlage ersetzt? Auch eine vorhandene Kompensation kann unpassend eingestellt oder wartungsbedürftig sein. Eine Momentaufnahme reicht bei stark wechselndem Betrieb oft nicht aus.

Eine Elektrofachplanung bewertet Messung, vorhandene Anlage, Oberschwingungen und die Anforderungen des Netzbetreibers. Eigenständige Arbeiten am Schaltschrank sind kein geeigneter Weg zur Kostensenkung. Für die kaufmännische Entscheidung werden Investition, laufende Kosten und die tatsächlich vermeidbaren Entgelte gegenübergestellt.

Technik und Beschaffung gemeinsam einordnen

Blindarbeit, maximale Wirkleistung und gesamte Bezugsmenge sind unterschiedliche Größen. Die Einordnung von Lastspitzen und Leistungspreisen behandelt den zweiten Bereich. Wenn eine Modernisierung das Bezugsprofil verändert, sollte außerdem die nächste Energieanfrage aktualisiert werden.

Besprechen Sie Ihre Rechnung und den Beschaffungsbedarf mit OPTUM. Halten Sie dazu die Rechnung mit der Position „Blindarbeit“, das geltende Preisblatt und vorhandene Messwerte bereit. So lassen sich offene Abrechnungsfragen benennen; eine nötige technische Untersuchung übernimmt die Elektrofachplanung.

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