Was RLM bei Gas erfasst
RLM steht für registrierende Leistungsmessung. Das Messstellenbetriebsgesetz sieht bei Gas eine stündliche Registrierung für Letztverbraucher vor, bei denen keine vereinfachten Standardlastprofile angewendet werden, sowie für Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen. Für die übrigen Fälle nennt es die kontinuierliche Messung der entnommenen Gasmenge. Die Regelung allein sagt noch nicht, in welchem Dateiformat Ihr Unternehmen Werte erhält. Quelle: Messstellenbetriebsgesetz, § 58 Absatz 1.
Für die praktische Prüfung lohnt es sich, Messverfahren, Abrechnungszeitraum und Datenzugang getrennt abzufragen. Ein Gesamtverbrauch über zwölf Monate ersetzt keinen Verlauf über die einzelnen Stunden. Umgekehrt beantwortet eine vorhandene Stundenreihe noch nicht, ob sämtliche Werte gemessen wurden oder einzelne Zeiträume durch Ersatzwerte ergänzt sind.
Messverfahren verstehen
Woher kommt der Zeitverlauf?
Standardlastprofil → profilbasierter Verlauf für die Mengenzuordnung.
Stündliche Registrierung → Zeitreihe, deren Datenstatus zu prüfen ist.
SLP-Zuordnung und Messung sind getrennte Fragen: § 58 MsbG sieht auch bei intelligenten Messsystemen stündliche Registrierung vor. Den tatsächlichen Datenumfang deshalb bestätigen lassen. Rechtsgrundlage: § 58 MsbG.
Welche Grenzen seit 2026 gelten
Die frühere Gasnetzzugangsverordnung ist zum 31. Dezember 2025 außer Kraft getreten. Die Messzuordnung sollte deshalb nicht allein mit einem alten Verweis auf diese Verordnung begründet werden. Quelle: Bundesnetzagentur zum Außerkrafttreten der GasNZV.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Festlegung GaBi Gas 2.1. Danach wenden Verteilernetzbetreiber im Regelfall Standardlastprofile an, wenn beide Grenzen eingehalten werden: höchstens 1,5 Millionen kWh jährliche Entnahme und höchstens 500 kWh pro Stunde maximale Ausspeiseleistung. Letzteres entspricht 500 kW. Gemeint ist die am Ausspeisepunkt vom Netzbetreiber für den Transportkunden vorgehaltene maximale Leistung; die Nennleistung eines einzelnen Heizgeräts ist damit nicht automatisch gleichzusetzen.
Abweichende Grenzen bestätigen lassen
Die Festlegung lässt höhere Grenzen zu. Niedrigere Grenzen sind möglich, wenn ein funktionierender Netzbetrieb sonst technisch nicht gewährleistet wäre oder dies mit dem Transportkunden individuell vereinbart ist. Abweichungen können einzelne Lastprofilgruppen betreffen; innerhalb einer Gruppe sind einheitliche Grenzen anzuwenden. Die Zahlen allein begründen deshalb keine ausnahmslose RLM-Pflicht für jeden Betrieb. Lassen Sie die konkrete Zuordnung bestätigen. Quelle: Bundesnetzagentur, GaBi Gas 2.1, Tenor 1 e und 1 i sowie 10.
Zuordnung Schritt für Schritt
Zwei Bedingungen führen zur richtigen Rückfrage
- Beide eingehalten: SLP-Regelfall. Andernfalls: RLM-Zuordnung klären.
- In beiden Fällen abweichende Netzgrenzen prüfen.
- Verfahren für den konkreten Ausspeisepunkt bestätigen lassen.
500 kWh/h entsprechen 500 kW vorgehaltener Ausspeiseleistung. Niedrigere Grenzen setzen technische Erfordernisse für einen funktionierenden Netzbetrieb oder eine individuelle Vereinbarung mit dem Transportkunden voraus. Innerhalb einer betroffenen Lastprofilgruppe gelten einheitliche Grenzen. GaBi Gas 2.1, Tenor 1 e, 1 i und 10.
Die Zuordnung des Anschlusses klären
Beginnen Sie mit einem einzelnen Standort und einer eindeutig bezeichneten Messstelle. Halten Sie Adresse, vorhandene Messstellen- oder Marktlokationskennung, Zählernummer und den betrachteten Zeitraum zusammen. Bei mehreren Anschlüssen sollten die Unterlagen zunächst getrennt bleiben. Sonst können Summen mehrerer Standorte mit Angaben zu einem einzelnen Ausspeisepunkt vermischt werden.
Bitten Sie den Netzbetreiber um Bestätigung des angewendeten Verfahrens, der dafür maßgeblichen Grenzen und des Gültigkeitsbeginns. Die vorgehaltene maximale Ausspeiseleistung sollte ausdrücklich bezeichnet sein. Ein selbst errechneter Jahresdurchschnitt eignet sich dafür nicht. Bei einem geplanten Umbau gehören heutiger Zustand und erwartete Veränderung in getrennte Zeilen.
Messung und Datenbereitstellung
Der Messstellenbetreiber ist für Betrieb und Wartung der Messeinrichtung sowie die Messwertaufbereitung und Datenübertragung zuständig. Fragen zur konkreten Bereitstellung richten Sie deshalb auch an ihn. Quelle: Messstellenbetriebsgesetz, § 3 Absatz 2.
Eine hilfreiche Anfrage lautet: „Bitte bestätigen Sie für diese Messstelle das aktuelle Messverfahren und erläutern Sie, welche Stundenwerte für den genannten Zeitraum verfügbar sind. Bitte nennen Sie auch offene Voraussetzungen und den zuständigen Ansprechpartner.“
Praktische Anfragefolge
Drei Rollen, ein gemeinsamer Bezug
Anschluss eindeutig benennen
Zusammenstellen: Kennungen, vorhandene Unterlagen und geplante Nutzungsänderungen.
Ergebnis: Alle Beteiligten sprechen über dieselbe Messstelle.
Zuordnung bestätigen lassen
Nachfragen: Welches Verfahren und welche Grenzen gelten hier seit wann?
Ergebnis: Dokumentierte Zuordnung mit Bezugsdatum.
Messwerte und Export klären
Nachfragen: Welche Werte sind verfügbar, wie werden sie bereitgestellt und erläutert?
Ergebnis: Verfügbarer Zeitraum, Exportbeschreibung und offene Datenfragen.
Empfohlener Arbeitsablauf, keine Zusage über ein bestimmtes Antwortformat oder kostenlose Leistungen. Aufgaben des Messstellenbetreibers: § 3 Absatz 2 MsbG.
Diese Daten sollten Sie anfordern
Die folgende Liste ist eine praktische Arbeitsvorlage. Sie beschreibt sinnvolle Angaben für die Auswertung, keine pauschale Zusage über einen kostenlosen Datenanspruch oder ein bestimmtes Exportformat.
| Unterlage oder Angabe | Konkrete Rückfrage |
|---|---|
| Originalexport mit Zeitraum und Messstellenkennung | Gehören sämtliche Zeilen zum bestätigten Anschluss und Zeitraum? |
| Einheit und Bedeutung jeder Wertespalte | Sind das kWh je Stunde, mittlere kW oder Kubikmeter? |
| Zeitstempel und Zeitzone | Bezeichnet der Zeitstempel den Beginn oder das Ende des Intervalls? |
| Kennzeichnung der Datenqualität | Wie sind gemessene Werte, Ersatzwerte und fehlende Daten in dieser Datei gekennzeichnet? |
| Änderungen im Messaufbau | Gab es einen Zählerwechsel oder eine Änderung des Verfahrens? |
| Erläuterung bereits erfolgter Umrechnungen | Welche Mengen wurden bereits umgerechnet, und welche Faktoren gehören zum Zeitraum? |
Tabelle bei Bedarf seitlich verschieben →
Fordern Sie die zur Datei gehörende Legende mit an. Abkürzungen oder Statusnummern sollten anhand dieser Dokumentation gelesen werden; ein unbekanntes Kennzeichen ist kein belastbarer Beleg für einen gemessenen Wert.
Eine Zeile richtig lesen
Erst vier Angaben ergeben einen verständlichen Wert
Lesebeispiel: Beginn einer vollständigen Stunde.
Prüfen: Datum, Zeitzone, Intervallbeginn oder -ende?
Lesebeispiel: Energie innerhalb dieser Stunde.
Prüfen: Energie, mittlere Leistung oder Volumen?
Lesebeispiel: 240 kWh in einer Stunde.
Prüfen: Dezimalzeichen und Zahlenformat korrekt gelesen?
Lesebeispiel: Bedeutung aus der Dateilegende.
Prüfen: Gemessener Wert, Ersatzwert oder fehlender Wert?
Synthetisches Lesebeispiel ohne Kundendaten. Die vier Karten sind kein vorgeschriebenes Dateiformat; Namen und Statuscodes hängen vom Export und seiner Legende ab.
Einheiten, Zeitbezug und Datenstatus prüfen
Gasvolumen und Energie sind unterschiedliche Größen. Bei der Umrechnung eines unter Betriebsbedingungen gemessenen Volumens in Energie spielen Zustandszahl und Brennwert eine Rolle. Prüfen Sie daher, ob die Datei Betriebsvolumen, bereits umgerechnetes Normvolumen oder Energie enthält. Bereits ausgewiesene kWh dürfen nicht nochmals mit diesen Faktoren umgerechnet werden. Die Grundlagen erläutert unser Gasumrechner von m³ in kWh. Fachquelle: DVGW zur thermischen Gasabrechnung.
Ein rein rechnerisches Beispiel: 240 kWh innerhalb einer vollständigen Stunde entsprechen einer mittleren Leistung von 240 kW. Daraus lässt sich keine kurzzeitige Spitze innerhalb dieser Stunde ablesen. Dieses Beispiel ist synthetisch und beschreibt keinen Kundenverbrauch.
Fehlende Werte sichtbar lassen
Klären Sie außerdem, ob Tagesauswertungen Kalendertage oder Gastage zusammenfassen und wie Zeitumstellungen behandelt werden. Markieren Sie fehlende oder doppelte Zeitstempel zunächst als Prüfpunkt. Eine leere Zelle beweist keinen Verbrauch von null. Ebenso sollte ein Ersatzwert für die spätere Interpretation erkennbar bleiben. Weitere Prüfschritte enthält der Beitrag Lastgangdaten prüfen.

Das Ergebnis für die weitere Arbeit festhalten
Bewahren Sie den Originalexport auf und arbeiten Sie für Korrekturen mit einer Kopie. Eine kurze Übersicht sollte zeigen: Zuordnung bestätigt oder offen, Zeitraum vollständig oder eingeschränkt, Einheiten geklärt oder unklar, nächste Rückfrage und verantwortliche Person. So bleibt sichtbar, welche Aussagen die Daten bereits tragen.
Mit einer passenden Stundenreihe kann anschließend die Lastganganalyse vorbereitet werden. Hasan und das Energieteam können die Unterlagen und offenen Fragen mit Ihnen strukturieren. Beschaffungsentscheidungen sind ein eigener Schritt; dafür beschreibt der Beitrag zur Gewerbegas-Beschaffung die erforderliche Angebotsbasis.
Häufige Fragen
Ist ein digitaler Gaszähler automatisch RLM?
Die digitale Anzeige allein belegt weder das angewendete Verfahren noch einen verfügbaren Stundenexport. Lassen Sie Messverfahren, Datenumfang und Bereitstellungsweg ausdrücklich bestätigen.
Reicht die Jahresmenge für die Einordnung?
Nein. Neben der Jahresmenge berücksichtigt die Schwellenregel auch die maximale Ausspeiseleistung und mögliche Abweichungen. Die Bestätigung muss zum konkreten Anschluss passen.
Wie klärt ein kleinerer Betrieb den Wunsch nach Stundenwerten?
Fragen Sie Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferant gemeinsam nach dem möglichen Verfahren. Lassen Sie technische Voraussetzungen, Zustimmungserfordernisse, Kosten und Umstellungstermin klären, bevor Sie die Auswertung damit planen.
Kann man einen fehlenden Stundenverlauf aus der Jahresrechnung erzeugen?
Ein rechnerisch verteiltes Jahresvolumen bleibt eine Annahme. Es darf nicht als gemessener Verlauf verwendet werden, um tatsächliche Betriebszeiten oder Lastspitzen nachzuweisen.




